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Mara Hancker
IK Industrievereinigung
Kunststoffverpackungen e.V.
Kaiser-Friedrich-Promenade 43
D-61348 Bad Homburg
+49 6172 92 66 67
m.hancker@kunststoffverpackungen.de

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Séverine DAGEVILLE
ELIPSO
13 rue La Fayette, 75009 Paris
+33 (0) 1 46 22 33 66
s.dageville@elipso.org

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Pack The

Future

2023

Regeln für den Award Pack The Future 2023

Folgende Regeln müssen bei der Teilnahme beachtet werden.
Home / PackTheFuture / Regeln

Das Bewerbungsformular wird unter der Rubrik “Teilnahme” angezeigt. Das Formular kann in deutscher Sprache ausgefüllt werden.

Um Ihre Bewerbung abzuschließen, laden Sie bitte Ihr Logo und ein Bild Ihres innovativen Produkts in hoher Auflösung hoch sowie ggfs. notwendige Nachweise zur Erfüllung der Kriterien hochgeladen werden müssen, siehe hierzu Details unter „Teilnahme“.

Für die Jury und das Innovation Book 2023 muss das sich bewerbende Unternehmen in einer kurzen Zusammenfassung die Kernelemente seiner Innovation nennen und beschreiben. Der Text darf nicht länger als 1.300 Zeichen inkl. Leerzeichen lang sein und wird anschließend für das Innovation Book übernommen. Er sollte in Englisch und Deutsch (für IK-Mitglieder) oder in English und Französisch (für ELIPSO-Mitglieder) eingereicht werden. Die Einreichung einer zusätzlichen Übersetzung für die jeweils fehlende Sprache (Deutsch oder Französisch) wird dringend empfohlen, um Übersetzungsfehler zu vermeiden.

Bitte laden Sie diese zusätzlichen Texte als PDF-Dokument mit entsprechendem Dateinamen unter „Dateiupload“ hoch, falls Sie die Grenze von 1200 Zeichen bei der ersten Sprache bereits bei den Beschreibungen erreicht haben.

Zwei Muster sind zu senden an:

IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V.
PackTheFuture
Yvonne Kramer/Mara Hancker
Kaiser-Friedrich-Promenade 43
D-61348 Bad Homburg

Kontakt: +49 (0) 6172 92 66 79
Email: packthefuture@kunststoffverpackungen.de

Für große oder sperrige Produkte sollen keine Muster eingesandt werden. Sie werden anhand von Fotos in hoher Auflösung, Zeichnungen, digitalen Animationen oder Videos bewertet, die anstelle eines Musters eingereicht werden können.

Für Verpackungen von frischen Lebensmitteln sollten die Muster ein Produktdummy oder Bild enthalten.

Die Jury muss dazu in der Lage sein, den innovativen Charakter des eingereichten Produktes zu überprüfen und zu testen. Wenn es sich bei dem Produkt beispielsweise um einen Verschluss handelt, sollte dieser zusammen mit der Verpackung, für die er bestimmt ist, eingereicht werden. Wichtig ist auch, dass Sie uns zwei Produktmuster zusenden.

Kandidaten können ein Kurzvideo (max. 2 Minuten) zur Erklärung der Innovation ihrer Einreichung einsenden. Sollte das Video nicht auf Englisch sein, muss ihm ein Erklärtext auf Englisch beiliegen

Artikel 1: Hintergrund

Im Rahmen der Förderung der Kunststoffverpackungsindustrie starten und organisieren ELIPSO (Frankreich) und IK (Deutschland) ab 12. Januar 2023 den Wettbewerb “PackTheFuture” Sustainable Plastic Packaging Award 2023:

Die Preisverleihung wird am Dienstag, den 9. Mai 2023 auf der interpack-Messe in Düsseldorf stattfinden.

Die Ziele des Wettbewerbes sind:
• Innovationen und nachhaltige Entwicklungen auf diesem Gebiet auszuzeichnen
• die Kunststoffverpackungs- und Folienindustrie zu fördern
• Kontakte und Projekte bei Unternehmen und Partnern auszubauen

Der Wettbewerb “PackTheFuture 2023” wird von ELIPSO, 13 rue de La Fayette, 75009 Paris, France und IK, Kaiser-Friedrich-Promenade 43, 61348 Bad Homburg, Germany abgewickelt.

Artikel 2: Teilnahmebedingungen

Unternehmen, die Bewerbungsunterlagen einreichen, müssen Hersteller von Kunststoffverpackungen oder Folien und Mitglied von ELIPSO (in Frankreich) oder der IK (in Deutschland) sein. Ebenfalls teilnehmen können die europäischen Töchter der Mitgliedsunternehmen.
• Die Kandidaten können eine Verpackung – nachstehend ,Produkt’ genannt – einreichen, die in einem europäischen Land entwickelt und produziert wurde.
• Das vorgestellte Produkt muss eine Innovation darstellen. Entsprechend muss das Produkt neu auf dem Markt sein (für den Wettbewerb 2023 nicht vor Januar 2020 auf den Markt gebracht) oder sich im Entwicklungsstadium befinden.
• Die Kandidaten können eine Innovation einreichen, die gemeinsam mit einem Werkzeughersteller, einem Maschinenproduzenten, einem Rohstoffhersteller, Abpacker, Abfüller oder anderen Kopperationspartner konzipiert oder angefertigt wurde.

Artikel 3: Kategorien und Preise – 6 Innovationskategorien

Die Kandidaten können in 1, 2, 3, 4, 5 oder 6 Kategorien mit unterschiedlichen Produkten teilnehmen :
-1- KATEGORIE Design für Wiederverwendung
Design für Wiederverwendung zielt darauf ab, die Produktion von Verpackungen zu reduzieren und neue Gewohnheiten der Wiederverwendung für dieselbe oder eine andere Anwendung zu fördern. Diese Verpackungen tragen dazu bei, Einwegplastik zu vermeiden und somit die Umweltauswirkungen der Produktion und der Behandlung von Abfall am Ende des Lebenszyklus zu verringern.

-2- KATEGORIE Design für nachhaltige Materialbeschaffung
Gestaltung der Verpackung in einer Art und Weise, die eine nachhaltige Beschaffung der Materialien möglich macht.

-3- KATEGORIE Design für Recycling
(Einsatz von Recyclingwerkstoffen, Recyclingfähigkeit, Reduzierung von Gewicht oder Ressourcen). Eine Innovation, die während des gesamten Lebenszyklus des Produktes in besonderer Weise umweltfreundlich ist, angefangen bei der Auswahl der Rohstoffe über Produktion, Transport, Funktionalität bis hin zur Entsorgung. Beispiele sind Kriterien wie: Einsatz von Recyclingwerkstoffen, vollständige Entleerbarkeit, Recyclingfähigkeit, Reduzierung der Ressourcen bei gleichzeitigem Erhalt oder Verbesserung der Funktionalität des Produktes etc.

-4- KATEGORIE Design für umweltverträgliche Nutzung und Entsorgung
Gestaltung der Verpackung in einer Art und Weise, die eine verantwortliche und umweltverträgliche Nutzung unterstützt: durch die Verminderung der Littering-Gefahr, durch die Möglichkeiten einer einfach Portionierung, eines sicheren Wiederverschlusses und einer kompletten Restentleerung mit dem Ziel, Packgutabfälle zu vermeiden.

-5- KATEGORIE PRODUKTSCHUTZ
Eine Innovation, die den Schutz des Packgutes vom Moment der Produktion/des Verpackens bis zum Endverbraucher verbessert. Kandidaten sollten detailliert nachweisen, wie ihre Verpackung während des Transportes oder der Produktpräsentation im Regal eine Beschädigung oder den Verderb des Produktes reduziert bzw. verhindert. Die Verpackung kann auch dazu beitragen, dass der Endverbraucher das Produkt besser lagern, nutzen bzw. verbrauchen kann. Beispiele: Verlängerung der Haltbarkeit des Produktes, Verringerung von oder Verzicht auf Konservierungsmittel, keine oder geringere Beschädigung des verpackten Produktes, Anwenderschutz etc.

-6- KATEGORIE VERBRAUCHERNUTZEN/Convenience
Eine Innovation, die den aktuellen Konsumgewohnheiten und -tendenzen der Verbraucher sowie neuen Konsumanforderungen von Zielgruppen wie Kindern, Senioren, Familien etc. entspricht. Beispiele sind Kriterien wie: Außerhausverzehr, Angebot von unterschiedlich dosierten Mengen, leichtes Öffnen von Verpackungen bzw. kindersicherer Verschluss, etc.
Im Übrigen wird auf die beispielhaft genannten Kriterien und Teilnahme/Kategorien verwiesen.

Drei Preisträger werden in jeder der oben genannten Kategorien ermittelt, vorbehaltlich der Anzahl eingereichter Anträge und in Abhängigkeit von der Entscheidung der Jury. Jede Mitgliedsfirma (juristische Person) von ELIPSO oder IK kann nur eine Verpackung pro Kategorie einreichen. Für jede Verpackung muss eine separate Bewerbung eingereicht werden. Insgesamt können daher von einem Unternehmen nur 6 bzw 7 Verpackungen eingereicht werden.

Es wird eine Teilnahmegebühr in Höhe von 345 € zuzüglich MwSt. pro Bewerbung erhoben. Nach Erhalt der vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen wird den Mitgliedsfirmen von IK und ELIPSO eine Rechnung zugesandt.

Bewerbungen werden erst nach Eingang der Teilnahmegebühr in Höhe von 345 € zuzüglich MwSt. bei ELIPSO oder IK berücksichtigt.

Die Jury behält sich vor, eine Bewerbung von einer Kategorie in eine andere umzugruppieren, wenn dies im Interesse des Kandidaten ist.

Artikel 4: Bewerbungsunterlagen

Um an diesem Wettbewerb teilzunehmen, muss der Kandidat, der bei ELIPSO oder IK Mitglied ist, das Bewerbungsformular gut verständlich ausfüllen und die Angaben genau befolgen.

Um teilnehmen zu können, muss der Kandidat außerdem folgende Kriterien erfüllen:

• Erfüllen der Kriterien in Artikel 1 der vorliegenden Teilnahmebedingungen.
• Bestätigen, dass das betroffene Unternehmen die Gesetzgebung und Vorschriften in Bezug auf Verpackungen in der EU und in den Absatzländern der zum Wettbewerb eingereichten Verpackung respektiert.
• Das Bewerbungsformular online auf www.packthefuture.com ausfüllen.
• Für jede eingereichte Verpackung muss ein Bewerbungsformular vollständig ausgefüllt werden.
• Jedem Antrag muss eine genaue Abbildung der Innovation beiliegen, in Farbe und in hoher Auflösung (300 DPI) mit neutralem Hintergrund. Außerdem ist ein Logo des Unternehmen in hoher Auflösung (300 DPI) hinzuzufügen, das für das Innovation Booklet 2023 verwendet wird.
• Kandidaten können ein Kurzvideo (max. 2 Minuten) zur Erklärung der Innovation ihrer Einreichung einsenden. Sollte das Video nicht auf Englisch sein, muss ihm ein Erklärtext auf Englisch beiliegen.
• Nach Artikel 3 der vorliegenden Teilnahmebedingungen muss nach Erhalt der Rechnung eine Teilnahmegebühr in Höhe von 345 € zuzüglich MwSt. gezahlt werden.

2 Muster von jedem eingereichten Produkt sind bis zum 07. März 2023 zu senden an:

IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V.
PackTheFuture
Yvonne Kramer/Mara Hancker
Kaiser-Friedrich-Promenade 43
D-61348 Bad Homburg
Kontakt: +49 (0) 6172 92 66 79
Email: packthefuture@kunststoffverpackungen.de

Wichtige Informationen für den Versand der Produktmuster:
Bei großen oder sperrigen Produkte senden Sie bitte keine Muster ein. Sie werden anhand von Fotos in hoher Auflösung, Zeichnungen, digitalen Animationen oder Videos bewertet, die anstelle eines Musters eingereicht werden können.
Für Verpackungen von frischen Lebensmitteln sollten die Muster ein Produktdummy oder Bild enthalten.
• Die Jury muss dazu in der Lage sein, den innovativen Charakter des eingereichten Produktes zu überprüfen und zu testen. Wenn es sich bei dem Produkt beispielsweise um einen Verschluss handelt, sollte dieser zusammen mit der Verpackung, für die er bestimmt ist, eingereicht werden.

Die an die Organisatoren und beauftragten Agenturen eingereichten Produktmodelle und Dokumente werden nicht zurückgegeben.

Artikel 5: Bewerbungsfrist

Die Online-Registrierung beginnt am 12. Januar 2023. Die ausgefüllten Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 07. März 2023, 24 Uhr, über www.packthefuture.de online abgeschickt werden.
Produktmuster müssen bis zum 07. März 2023, 24 Uhr per Postversand geschickt werden an:

Für alle Bewerber:

IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V.
PackTheFuture
Yvonne Kramer/Mara Hancker
Kaiser-Friedrich-Promenade 43
D-61348 Bad Homburg
Kontakt: +49 (0) 6172 92 66 79
Email: packthefuture@kunststoffverpackungen.de

Artikel 6: Die Jurys

• Am 14. März 2023 trifft eine Fachjury eine Vorauswahl aus den Bewerbungen. Die Fachjury setzt sich zusammen aus technischen Experten und Verpackungsspezialisten.
• Die Hauptjury tritt am  21. März 2023 zusammen und wird sich aus Vertretern von NGOs, Journalisten, Wissenschaftlern, Professoren, Designern und Verpackungsexperten zusammensetzen, um die Bewerbungen in professioneller, technischer und verbrauchertauglicher Hinsicht zu begutachten.

Sollte ein Mitglied der Jury oder dessen Firma eng oder auch entfernt an der Entwicklung einer der eingereichten Innovationen mitgearbeitet haben, kann er weder an den Beratungen noch am Schlussvotum in der Kategorie der betreffenden Innovation teilnehmen.

Die Beratungen bleiben vertraulich, die Jurymitglieder unterzeichnen eine Datenschutzerklärung.

Entscheidungen der Jury können nicht angefochten werden und bedürfen keiner Begründung.

Artikel 7: Auswahlkriterien

Die Jury wählt die Innovationen, die einen Preis erhalten, auf Basis der folgenden Kriterien aus:

• Innovationscharakter der Verpackung
• Funktionalität und Ergonomie
• Umweltnutzen

Artikel 8: Eigentum der Innovationen und Verantwortung der Kandidaten

Wenn eine Bewerbung für ein Produkt in 1, 2, 3 oder 4 Kategorien angemeldet wird, erklären die Kandidaten, dass sie alle Rechte, insbesondere das geistige Eigentum über die zum Wettbewerb eingereichten Produkte (Patente, Marken, Muster und Modelle) besitzen.

Sollten die Kandidaten diese Rechte nicht besitzen, erklären sie, dass der Inhaber der Rechte, dessen Kontaktdaten angegeben werden, ihre Teilnahme genehmigt und die vorliegenden Regeln akzeptiert.

In keinem Fall haften die Organisatoren für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Schutz geistigen Eigentums.

Der Kandidat garantiert den Organisatoren und der Wettbewerbsleitung, dass er jegliche Haftung aus eventuellen Ansprüchen des Inhabers des geistigen Eigentums übernimmt. Der Kandidat ist allein verantwortlich für alle Streitigkeiten und Auseinandersetzungen, die sich aus seiner Bewerbung, seinem Projekt oder dessen Umsetzung ergeben.

Er wird bei den Organisatoren für alle eventuellen Schäden aufkommen und haftet für jegliche Störungen, Ansprüche und Forderungen, die sich in diesem Zusammenhang ergeben.

Die Bewerbung enthält die ausdrückliche Erlaubnis, dass die Organisatoren und die Wettbewerbsleitung alle Werbemaßnahmen bezüglich der verliehenen Auszeichnungen im Rahmen des Wettbewerbs “PackTheFuture” Sustainable Plastic Packaging Award 2023 ausschöpfen, die sie für angemessen halten.

Die Kandidaten räumen den Organisatoren und der Wettbewerbsleitung das Recht ein, die Bilder und den Präsentationstext der Innovation, die eine Auszeichnung erhält, für Informations- und Werbezwecke in allen beliebigen Medien in Frankreich und in Deutschland und anderen Ländern zu verwenden.

Artikel 9: Preise

Die Preise in jeder der Kategorien bestehen aus einer Trophäe, einem Zertifikat und dem Recht, das Label „Pack the Future“ mit Erwähnung des Jahres der Preisverleihung zu verwenden. Alle Bewerbungen werden im Innovation Book 2023 veröffentlicht.

Artikel 10: Verwendung des Labels

Die Marke “PackTheFuture” Sustainable Plastic Packaging Award 2023” ist gemeinsames Eigentum von IK und ELIPSO. Die Preisträger können die Marke „PackTheFuture“ – Sustainable Plastic Packaging Award und das Logo des erhaltenen Preises auf ihren Werbeträgern und Geschäftsunterlagen verwenden; das Jahr der Preisverleihung muss angegeben sein.

Artikel 11: Preisverleihung

IK und ELIPSO werden die Preisverleihung am 9. Mai 2023 während der interpack-Messe in Düsseldorf durchführen. Termin und Ort können im Bedarfsfall geändert werden, ohne dass den Kandidaten daraus eine Entschädigung entsteht.

Artikel 12: Recht auf Auskunft und Berichtigung von Informationen

Im Zusammenhang mit der Ausschreibung übermittelte persönliche Informationen werden datentechnisch verarbeitet. Die Kandidaten haben das Recht, die sie betreffenden Daten einzusehen, zu berichtigen oder zu löschen; eine schriftliche Anfrage ist zu richten an:

ELIPSO (für ELIPSO Mitglieder)
13 rue la Fayette, 75009 Paris – France
Kontakt: Tel. +33 (0) 1 46 22 33 66 – Email : s.dageville@elipso.org
IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V. (für IK Miglieder)
Kaiser-Friedrich-Promenade 43, 61348 Bad Homburg – Deutschland
Kontakt IK : Tel. + (49) 6172-92 66 79 – Email: packthefuture@kunststoffverpackungen.de

Artikel 13: Hinterlegung der Wettbewerbsregeln von „PacktheFuture“

Die vorliegenden Wettbewerbsregeln sind hinterlegt bei der Firma :
IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V.
Kaiser-Friedrich-Promenade 43, 61348 Bad Homburg
packthefuture@kunststoffverpackungen.de

Die Teilnahme am Wettbewerb beinhaltet die volle Anerkennung der vorliegenden Teilnahmebedingungen.

Artikel 14: Annahme der vorliegenden Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme am Wettbewerb setzt die vollständige Annahme der vorliegenden Teilnahmebedingungen voraus, die für ELIPSO-Mitglieder französischem Recht und für IK-Mitglieder deutschem Recht entsprechen und die die Organisatoren und den Kandidaten vertraglich verbinden.

Im Falle von Force Majeure behalten sich die Organisatoren das Recht vor, den Wettbewerb ohne Vorankündigung ganz oder teilweise zu verkürzen, zu ändern, zu verlängern, zu verschieben oder zu stornieren. Sie können dafür nicht haftbar gemacht werden, und von den Kandidaten kann von ihnen keine Entschädigung verlangt werden.

Entsprechende Änderungen können jedoch mit geeigneten Mitteln angekündigt werden, vorzugsweise über die Internetseite des Wettbewerbs.

Die Organisatoren behalten sich das Recht vor, vorübergehend die Teilnahme am Wettbewerb aufzuheben, wenn die Kontinuität der für den Ablauf des Wettbewerbs notwendigen Serviceleistungen nicht mehr gewährleistet werden kann.

Zusatzbestimmungen oder, im Fall von Force Majeure, Änderungen zu vorliegenden Teilnahmebedingungen können gegebenenfalls während des Wettbewerbs getroffen werden. Sie werden als Anhänge der vorliegenden Teilnahmebedingungen betrachtet und beim Verwahrer der Wettbewerbsregeln hinterlegt.

Das Datum der Auswahl der Finalisten durch die Jury sowie das Datum des Finales selbst können verschoben werden. Die Organisatoren behalten sich ausdrücklich das Recht vor, die Wettbewerbsdauer im Falle von Force Majeure zu verlängern oder aufzuheben, auch für den Fall, dass die Jury keine der Bewerbungen für zufriedenstellend erachtet.

Im Übrigen können die Organisatoren nicht verantwortlich gemacht werden für Ereignisse, die sie nicht zu vertreten haben oder im Fall von Force Majeure, der zu Störungen, Änderungen oder Streichung des Wettbewerbs führen könnte. Die Kandidaten versichern, die vorliegenden Teilnahmebedingungen einzuhalten, um am Wettbewerb teilzunehmen.

Die Organisatoren ELIPSO und IK behalten sich vor, Rechtsmittel anzuwenden und insbesondere denjenigen vor Gericht stellen, der die in den vorliegenden Teilnahmebedingungen beschriebenen Vorgänge stört, betrügt, täuscht, fälscht oder dies versucht.

Einwände oder Beschwerden im Zusammenhang mit dem Wettbewerb werden nur berücksichtigt, wenn sie vor dem 20.05.2023 (maßgebend ist der Poststempel) abgeschickt wurde. Sie müssen per Standardbrief an die Organisatoren adressiert werden. Der Brief muss das genaue Teilnahmedatum am Wettbewerb enthalten, die vollständigen Kontaktdaten des Teilnehmers und den Grund für die Beschwerde. Andere Formen, eine Beschwerde vorzubringen, werden nicht anerkannt.

Kommt es innerhalb von 30 Tagen zu keiner Einigung bezüglich der Anwendung oder Auslegung der vorliegenden Teilnahmebedingungen, kann der Kandidat beim zuständigen Amtgericht Klage erheben, jeweils am Ort des Verbandssitzes von IK für deutsche Kandidaten und am Ort des Verbandssitzes von ELIPSO für französische Kandidaten.

Bad Homburg, Januar 2023